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Katzenausstellungen – das ist nicht erlaubt

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samtpfoten

Wie bei allen Veranstaltungen gibt es auch bei Katzenshows bestimmte Regeln. Dabei müssen diese zwingend befolgt werden. Doch woher weiss man denn eigentlich, welche Regeln aufgestellt sind, welche Verbote gelten und wie man sich am Besten richtig verhält? Pauschalisieren lassen sich hierbei nur wenige Dinge. Jedoch gibt es zu jeder Katzenveranstaltung auch immer die Statuten dazu. Wer sich also registriert, und dort teilnehmen möchte, kann im Vorfeld die gültigen Regeln für diese Show anfragen. Dann ist es natürlich wichtig, sich auch an diese Regeln zu halten, denn wer dies nicht tut muss mit Strafgeldern und einer Disqualifikation rechnen. Damit es soweit nicht kommt, gibt es hier einen Überblick über die Dinge, welche bei Katzenausstellungen verboten sind, oder einfach nicht gerne gesehen werden.

Glitzer, Pink und Schleifchen – ist das erlaubt?

Überlegen wir einmal konkret: Tragen Katzen in der freien Wildbahn Schleifchen in den Haaren oder haben pink gefärbte Strähnen? Sicherlich nicht! Natürlich ist es erlaubt die Tiere aufzuhübschen. Aber Haare färben beispielsweise ist hier strikt verboten! Einmal davon abgesehen, dass Farbe, egal ob Tönung, Färbung, Spray oder sonst etwas, nicht gut für die Tiere und ihr Fell sind, soll die Fellfarbe natürlich bleiben. Es muss von den Richtern und der Jury beurteilt werden können, ob die Fellfarbe und ihre Nuancen auch dem Rassestandard entspricht. Wenn hier gepfuscht wird, oder eben „verschönert“ wird, dann führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dem Wettbewerb. Also hier gilt grundsätzlich: Finger weg von Haarfärbemitteln oder Produkten, die Fellfarbe und Fellzeichnung beeinflussen könnten.

Ein Halsband hingegen ist meist erlaubt, denn die Katze muss ja irgendwie auch vorgeführt werden können, ohne dass sie direkt davon laufen kann. Beim Halsband sollte man aber auch nicht übertreiben. Glöckchen daran, oder lange Anhänger werden nicht gerne gesehen. Lieber etwas neutrales oder ein schlichtes Design wählen, denn zu viel kann schnell einen negativen Eindruck erwecken. Außerdem steht ja auch die Katze im Vordergrund und nicht ihr Halsschmuck. Ähnliches gilt übrigens auch für Schleifen oder Bänder im Fell. Das sieht zwar putzig aus, ist aber häufig sogar konkret untersagt. Wer es dennoch wagen möchte, sollte vorher beim Veranstalter fragen, ob diese Form des Accessoires zugelassen ist. So riskiert man zumindest keine Disqualifikation.

Für mehrere Verbände antreten – geht das?

Nein, das geht nicht und das sehen vor allem die Verbände selber sehr streng. Hier wird in den Vereinsstatuten häufig schon am Anfang der Reglements hingewiesen, dass es nur eine Zugehörigkeit zum Verein oder Verband geben darf. Doppelte Meldungen sind somit also nicht zulässig. Die Frage wäre ja dann ohnehin für welchen Verein angetreten wird, schließlich muss ja auch das Stammbuch und die entsprechenden Dokumente ausgestellt werden. Es ist aber möglich den Verein zu wechseln. Manchmal bleibt man dann mit seiner Katze für einen bestimmten Zeitraum gesperrt, kann dann aber wieder für den neuen Verein, bei Katzenausstellungen antreten.

Man sollte sich aber vorab gut überlegen und ausreichend darüber informieren, welchem Verein man beitreten möchte. Ein häufiger Wechsel macht keinen guten Eindruck. Die Meldung erfolgt auch immer nur über einen Verein, eben über den, bei dem man Mitglied ist. Mehrere Mitgliedschaften in unterschiedlichen Vereinen ist meist allein schon durch die Vereinsregeln nicht gestattet. Wer züchten möchte, hat dann ohnehin keine andere Möglichkeit, als sich auf einen Verein festzulegen, denn darüber wird auch der Zwingername vergeben, welcher für die Zucht nötig ist. Wer den Verein wechseln möchte, muss hierfür die von seinen bisherigen Verein gültigen Kündigungsbedingungen einhalten.

Musikalische Untermalung – darf man das?

Würde jeder seinen CD-Player am Käfig aufstellen, wäre die Geräuschkulisse auf einer Katzenshow unerträglich. Häufig wird über die Hauptlautsprecher leichte Musik gespielt. Dies soll vor allem zur Beruhigung und Unterhaltung aller Teilnehmer dienen. In den USA können bei vielen Events die Katzen durch vorher ausgewählte Musik präsentiert werden. Bei sehr eigenwilligen Veranstaltungen werden die Katzen aber auch in Kleider gesteckt oder sollen Kunststücke vorführen. Das ist in unseren Gefilden aber nicht erlaubt. Und zum Wohle der Tiere ist das sicherlich auch gut so.

In der Regel ist es zur Präsentation der Katze nicht gestattet Musik abzuspielen. Auch in der Halle sollte auf zusätzliche musikalische Untermalung verzichtet werden. Es wird sogar häufig darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keine mitgebrachte Musik dudelt. Generell kann aber auch dieser Punkt beim Veranstalter erfragt werden. Allerdings stehen die Chancen auf eigene Musik eher schlecht. Wer dennoch gerne selbst Musik hören möchte, um sich die Zeit zu verkürzen, der kann dies über seine Kopfhörer tun. Smartphones und Tablets sowie ein MP3 Player können hier platzsparend eingesetzt werden. Die Lautstärke sollte dann aber so human gewählt werden, dass keine Nachbarkatzen, oder Nachbarteilnehmer belästigt werden.