Start Rund um Katzenevents Der lange Weg zum Richter für Katzenshows

Der lange Weg zum Richter für Katzenshows

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Es wirkt so leicht, so einfach, was Richter bei Katzenshows tun. Sie schauen sich die Katzen an, notieren etwas, und dann kommt schon die Siegerehrung. Doch so einfach ist es nicht. Denn bis eine Person tatsächlich als Richter für nationale oder internationale Katzenshows zugelassen wird, braucht es einen langen Weg. Zudem muss der künftige Richter noch einmal die Schulbank drücken und sogar Prüfungen ablegen. Denn nur wer die Examen alle besteht, kann später auch als Richter agieren. Wer sich für den Werdegang eines Richters für Katzenshows interessiert, der kann hier erfahren, was ein Anwärter alles hinter sich bringen muss, um später bei Katzenevents aktiv zu werden.

Von Richtlinien über verschiedene Ausbildungsstufen

Der künftige Richter für Katzenshows muss mehrere Bedingungen erfüllen. Er muss alle Richtlinien für die jeweiligen Rassen kennen, muss wissen, wie welche Katze anhand von welchen Rassestandards bewertet wird, und benötigt hierzu sowohl einen praktische als auch eine theoretische Ausbildung. Jeder Ausbildungsschritt wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Ziel ist, dass alle Richter die gleichen Richtlinien bei ihrer Beurteilung zu Grunde legen. Dies soll einen möglichst fairen Wettbewerb ermöglichen. Doch bevor es überhaupt soweit ist, müssen die Voraussetzungen für das Richterexamen erfüllt sein. Die Voraussetzung für das Richterexamen sind folgender Maßen zusammengestellt:

Der Anwärter muss mindestens 21 Jahre alt sein, um überhaupt zur Richterprüfung zugelassen zu werden. Zudem muss die sich bewerbende Person mindestens drei Jahre Zuchterfahrung aufweisen. Zudem muss eine schriftliche Empfehlung mitgebracht werden. Diese muss vom Vereinsvorstand seines Zuchterverbandes ausgestellt worden sein. Zudem muss für die Zulassung die Richterschüler-Vorexamen-Prüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Hier greift dann automatisch auch der Fakt, dass hierfür die Voraussetzungen für das Vorexamen erfüllt sein müssen. Diese werden vom Verband oder dem Verein des Richteranwärters festgelegt. Zudem muss der Anwärter mindestens 15 Richterschülerzeugnisse vorlegen.

Diese müssen sich auf die Rasse- oder Varietätsgruppe beziehen, in der er das Examen ablegen möchte. Diese Zeugnisse müssen von mindestens 8 unterschiedlichen Richtern unterschrieben sein. Zwei Richterschülertätigkeiten müssen dabei im Ausland bei einem ausländischen Richter durchgeführt worden sein. Hat der Anwärter ein Genetikseminar absolviert, das mindestens 8 Stunden dauerte, so kann er hierfür 3 inländische Richterschülerzeugnisse anrechnen. Das Genetikseminar muss dabei von einem anerkannten Richter durchgeführt worden sein. Diese Richter erkennt man daran, dass sie auch als Examinator auftreten dürften.

Folgeexamen und weitere Prüfungen

Für die Folgeexamen werden mindestens 5 Richterschülerzeugnisse benötigt. Dabei müssen drei von unterschiedlichen Richtern unterschrieben sein. Diese fünf Zeugnisse müssen neu abgelegt sein und dürfen nicht von der vorherigen Einreichung stammen. Generell dürfen zwischen dem 1. abgelegten Richterschülerzeugnis und dem 1. Richterexamen nicht mehr als 2 Jahre liegen. Ein Antrag zur Prüfungszulassung sollte 6 Wochen vor der schriftlichen Prüfung beim Gremium eingereicht werden. Alle Unterlagen müssen dabei vollständig mit eingereicht werden. Mindestens zwei Richter müssen die Prüfung des Anwärters abnehmen. Die theoretische Prüfung wird aus dem allgemeinen Teil, der Farbprüfung und dem rassesepzifischen Teil zusammengesetzt. Dabei werden Elemente wie die Farbprüfung überwiegend schriftlich geprüft. Sind mindestens 80% der Fragen richtig beantwortet, hat der Anwärter den theoretischen Teil bestanden. Bei 70% richtigen Antworten, kann eine mündliche Nachprüfung erfolgen.

Der praktische Teil der Richterprüfung

Während einer internationalen Katzenausstellung wird im Richterraum die praktische Prüfung absolviert. Dabei soll der Anwärter die Katzen nach ihrem Standard entsprechend beurteilen. Die Richterberichte müssen von ihm ebenfalls vollständig geführt werden. Zudem muss die Farbbestimmung vorgenommen werden und er muss die Katze platzieren sowie die getroffene Entscheidung begründen. Dabei soll der Anwärter möglichst nah an der Beurteilung des offiziellen Richters liegen. Sollte es zu Abweichungen kommen, wird das Tier erneut vorgestellt, sodass der Anwärter seine Entscheidungen begründen kann. Vor der Best in Show muss die praktische Examensprüfung erledigt sein.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Richter bei Katzenausstellungen

Bei der herkömmlichen Richterprüfung werden nur die Mindestanforderungen an Rassen abgefragt. Wer später ein Allroundrichter oder gar Allbreed werden möchte, muss sich nachhaltig fortbilden. Er hat die Möglichkeit sich ständig auf weitere Rassen fortzubilden und sein Wissen selbständig zu erweitern. Am Ende kann er das erworbene Wissen durch ein weiteres Examen abschließen und festigen. Alle Richter mit einem Examen müssen sich selbst bei neu aufkommenden Rassen weiterbilden. Sollten Änderungen in den Rassestandards bereits bestehender Rassen auftreten, müssen auch diese selbständig angeeignet werden.