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Voraussetzungen für die Zulassung zur Zuchtrassekatze

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Wer auf Katzenshows unterwegs ist, stellt schnell fest, dass sich hier viel um das Thema Rassekatzen und Zuchtbucheintrag dreht. Doch um was handelt es sich hierbei genau? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass bestimmte Dinge in ein Zuchtbuch eingetragen werden? Und was wird dann dort überhaupt eingetragen? Eine Frage, mit der sich viele beschäftigen, die entweder gerne an Katzenshows teilnehmen möchten, oder mit dem Gedanken spielen, eine eigene Zucht anzustreben. Wir bringen einmal ein wenig Licht ins Dunkel.

Perserkatze
Photo: macdeedle

Am Anfang muss viel Information aufgenommen werden

Um mit einer Zucht zu beginnen, und diese später eintragen zu lassen, braucht es etwas Vorarbeit. Wer züchten möchte, sollte sich vorab über die gültigen Regelements erkundigen. Diese werden mit ZRL, für Zuchtrichtlinien, abgekürzt. Unter anderem sind diese auch beim 1. DEKZV e.V. einsehbar. Des weiteren gibt es gültige FIFe-Regeln, welche ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Zudem ist zwingend das Tierschutzgesetz einzuhalten. Nur so kann später eine erfolgreiche Eintragung in die Zuchtbücher erfolgen. Wichtige Punkt sind unter anderem, dass nur Katzen zur Zucht eingesetzt wrden dürfen, welche in einem Zuchtbuch des 1. DEKZV e.V. registriert, beziehungsweise eingetragen sind. Dies betrifft vor allem die ZRL des 1. DEKZV e.V.. Deckbescheinigungen von Katern aus anderen Verbänden werden dann anerkannt, wenn der entsprechende Stammbaum dem Zuchtausschuss vorgelegt wird. Dieser lässt eine genetische Überprüfung durchführen. Wer hier standhält, kann seinen Kater eintragen lassen. Titel, welche auf Veranstaltungen gewonnen werden, die nicht von der FIFe durchgeführt werden, müssen im Zuchtbuch mit einem schwarzen Stern markiert werden. Es ist also alles nicht ganz so einfach, wie es sich auf den ersten Blick liest. Doch mit etwas Recherche ist alles nicht mehr so verwirrend.

Den Wurf anmelden und Stammbäume erhalten

Binnen vier Wochen müssen Jungtiere angemeldet werden. Hierzu muss die Wurfmeldung eingesandt werden. Dazu ist auch eine Kopie der Elterntiere notwendig. Impfnachweise können ebenfalls in Kopie eingereicht werden. Sollten weiße Tiere dabei sein, so muss hier zusätzlich eine Angabe der Augenfarbe erfolgen. Sollte die Meldung zu spät erfolgen, erlegt der Verband dem Melder pro Woche einen entsprechenden Säumniszuschlag auf. Sollten Farben, Geschlecht oder auch die jeweiligen Zeichnungen der Tiere noch nicht feststehen, wenn die Wurfmeldung erfolgt, so muss dies spätestens 6 Wochen nach Meldung nach gemeldet werden. Viele Verbände haben übrigens hier die gleichen Reglements.

Wichtige Informationen zur Verbandszugehörigkeit

Nur als Mitglied können Stammbäume und Eintragungskarten beantragt werden. Dies gilt auch für die im eigenen Zwinger geborenen Tiere. Sobald der Wurf auf der Welt ist, müssen für jedes Tier Stammbaum und Eintragungskarte beantragt werden. Alle Katzen, die bei der Zucht eingesetzt werden, oder zu Ausstellungen mitgenommen werden, müsse entsprechend beim Verband oder Verein registriert sein. Hin und wieder unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Beantragung von Stammbaum oder Eintragungskarten. In jedem Fall ist es ratsam sich beim gewünschten Verband oder Verein ausreichend kundig zu machen. Nur so können auch die Anforderungen erfüllt werden. Katzen, die beispielsweise das erste Mal eingetragen werden sollen, sollten alle gewünschten Nachweise sowie Impfungen mit sich bringen. Wichtig ist auch, dass anschließend klar ist, dass die Katze unter dem jeweiligen Verband läuft. Sie bleibt selbstverständlich im Besitz des Eigentümers. Lediglich der ausgestellte Stammbaum, sowie weitere Dokumente, werden unter dem Verband vergeben.