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Kastrationspflicht für saarländische Streuner und Freigängerkatzen

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Um das ewige Leiden von verwilderten Katzen zu beenden oder zumindest zu verringern, hat das Saarland eine Kastrationspflicht für Freigänger und Streuner verhängt. Einige Tierschutzorganisationen wie „Vier Pfoten“ befürworten dies bereits seit Jahren und sind fortlaufend immer wieder auf ähnlichen Kastrationsaktionen unterwegs.

Man möchte es kaum glauben, aber neben den geliebten Stubentigern, die sich auf unseren Sofas breit machen, leben Millionen weitere Katzen in deutschen Städten und Gemeinden. Ohne festes Zuhause und ohne konstante Nahrungszufuhr kämpfen diese Samtpfoten täglich um das Überleben. Unkastrierte Streuner vermehren sich instinktiv jedes Jahr mindestens ein Mal und sorgen damit für eine übermäßige Bevölkerung wildlebender Katzen.

Aus diesem Grund sind die Tierschützer schon seit Längerem dabei, Wildkatzen einzufangen, zu kastrieren und zu chippen, um diese anschließend wieder am selben Ort freizulassen oder zu vermitteln.

Infolgedessen dürfen saarländische Katzenhalter aus bestimmten Hotspots des Landes ihre Katzen nur noch unter der Bedingung der Kastration, Kennzeichnung und Registrierung im Haustierregister aus dem Haus oder aus der Wohnung lassen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich beheimatete Katzen mit den Straßenkatzen fortpflanzen und der ewige Teufelskreis somit durchbrochen wird.

Wann es sich offiziell um einen sogenannten „Katzen-Hotspot“ handelt, wird vom zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz sowie dem Tierschutzbund in einem gültigen Kriterienkatalog bestimmt. Die betroffenen Katzenhalter sollen darüber hinaus per öffentlicher Vorankündigung über die anstehenden Kastrationsaktionen informiert werden.

Das Recht auf Seite der Tierschützer

Da sich etwaige Kastrationen von wilden Katzen bisher in einer rechtlichen Grauzone bewegten, haben die ausführenden Tierschutzorganisationen dadurch eine offizielle Rechtssicherheit. Die neue Katzenschutzverordnung wird unter Tierschützern als großer Erfolg innerhalb des Tierschutzes angesehen und soll ab Ende Januar in Kraft treten.

Auch in weiteren Städten und Gemeinden gelten bereits ähnliche Anforderungen an Katzenhalter, die ihren Stubentigern Freigang ermöglichen möchten. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, sich schon vor der Anschaffung einer Katze über eventuell vorhandene Katzenschutzverordnungen zu informieren und die Tiere in jedem Fall rechtzeitig kastrieren zu lassen.

Happy Pet Club GmbH & Co. KG