Start Rund um Katzenevents Internationale Katzenausstellungen und ihre Ausnahmen

Internationale Katzenausstellungen und ihre Ausnahmen

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Eine internationale Katzenausstellung ist für einen Züchter eine schöne Möglichkeit zum Austausch mit internationalen Züchtern. Natürlich werden auch hier die Katzen bewertet. Welche Richter in der Jury sein werden, das entscheidet der Veranstalter. Meist ist es aber ein gesunder Mix aus renommierten und erfahrenen internationalen Richtern. Dabei ist der Vergleich von gleichen Varietäten im internationalen Bereich wichtig für Züchter. Auf der anderen Seite nutzen sie aber auch gerne die Gelegenheit um Kontakte zu pflegen. Gleichzeitig dient so ein Event auch dazu, die Bandbreite der vorhandenen Rassen und ihre Schönheiten und Eigenheiten zu repräsentieren. Doch so schön das alles klingt: Nicht jede Katze wird zu einer internationalen Ausstellung zugelassen.

Die Besonderheiten bei der Anmeldung zur Katzenshow

Grundsätzlich können Vereinsmitglieder, Mitglieder von Verbänden und Katzenbesitzer ohne Vereinszugehörigkeit ihre Tiere auf Katzenshows ausstellen. Es ist jedoch so, dass die Ausstellungsleitung durchaus berechtigt ist, eine Anmeldung nicht anzunehmen. Dabei müssen meist keine Gründe genannt werden. Es ist jedoch im Vorfeld wichtig zu wissen, welche Ausschlusskriterien es gibt. Denn so lässt sich eine spätere Ablehnung durchaus vermeiden.

Generell ist es so, dass die Richtlinien zur jeweiligen Ausstellung vor einer Anmeldung gelesen werden müssen, denn meist werden mit einer verbindlichen Anmeldung zur Show die Reglements akzeptiert. Des Weiteren muss eine Ausstellungsgebühr für jedes angemeldete Tier entrichtet werden. Die Zahlung muss vorher und vollständig beglichen werden, bevor die Ausstellung beginnt. Die ausrichtenden Veranstalter geben meist eine Zahlungsfrist vor. Wer danach bezahlt, kann einen Ausschluss vom Event riskieren. Wer nicht zur Ausstellung kommen kann, muss dies sofort dem Veranstalter mitteilen. Wer unabgemeldet fernbleibt kann von künftigen Veranstaltungen des Ausrichters ausgeschlossen werden.

Diese Voraussetzungen müssen für Katzenevents gegeben sein

Für jeden Kater und jede Katze gelten entsprechende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um am Katzenevent teilnehmen zu können. Jedes gemeldete Tier muss gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein. Dabei darf aber die Impfung nicht älter als 1 bis 2 Jahre sein. Die Länge hängt vom Impfstoff ab. Wer seinen Wurf ausstellen möchte, muss alle Kitten mit der entsprechenden Erstimpfung versehen haben. Darüber hinaus gehende Impfungen sind an die Bedingungen der örtlichen verterinärärztlichen Bestimmungen geknüpft.

Diese können unter anderem Impfungen wie Tollwut sein. Der Impfpass dient als Nachweis und muss eingereicht und mitgebracht werden, denn beim Einlass werden diese Dokumente geprüft. Katzen, die keine gültigen Papiere, Nachweise oder Impfungen haben, werden nicht in die Ausstellung gelassen. Am Einlass werden, wie bereits erwähnt, alle Tiere kontrolliert. Dabei werden folgende Katzen und Kater nicht zur Ausstellung zugelassen:Tiere mit Parasitenbefall, wie Milben, Pilz oder Flöhen und ähnliches

  • Erkrankte Tiere dürfen nicht in die Ausstellung
  • Tragende Katzen werden von der Show ausgeschlossen
  • Erkrankt ein Tier während der Veranstaltung, muss es sofort die Ausstellungshallen verlassen
  • Bei krankheitsverdächtigen Tieren entscheidet der Ausstellungstierarzt über die Teilnahme oder den Ausschluss

Wichtig ist, dass sichtbar trächtige Katzen auf keinen Fall zu einem Katzenevent zugelassen werden. Stellt ein Richter fest, dass ein Tier dennoch in die Ausstellung gebracht wurde, so wird das Tier mit sofortiger Wirkung disqualifiziert.

Während der Ausstellung gibt es einiges zu beachten

In der Regel legt der Veranstalter fest, welchen Ausstellungskäfig eine Katze bekommt. Dieser darf nicht einfach gewechselt werden. Ist ein Wechsel jedoch begründet nötig, so kann dies nur in Absprache der Ausstellungsleitung geschehen. Zudem muss jeder Käfig entsprechend vom Aussteller eingerichtet werden .Hierzu gehört eine weiche Unterlage sowie ein Vorhang, der an drei Seiten angebracht werden muss. Dies dient dazu, dass die Katze weniger Stress abbekommt. Zudem muss der Aussteller sein Tier entsprechend versorgen. Wasser und Futter müssen also ebenfalls der Katze bereit gestellt werden. Darüber hinaus gehört zu einer solchen Ausstattung auch eine Katzentoilette. Sind weder Trink- und Fressnapf sowie die Toilette oder die Mindestausstattung nicht vorhanden, so kann das Tier vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Dem Aussteller drohen meist dann sogar Strafen.

Bei den meisten Ausstellungen dürfen die Käfige nicht mit Werbung oder Reklame zu kommerziellen Zwecken versehen werden. Auch dies kann im Ernstfall zu einer Disqualifikation führen. Die Katzen dürfen während der Ausstellung nur aus dem Käfig genommen werden, um sie dem Richter vorzuführen. Wer also auf eine Ausstellung gehen möchte, muss sich zwingend vor der Anmeldung über die entsprechenden Regeln und Richtlinien dazu informieren. Die meisten Vereine bieten dafür entweder einen Download oder stellen die Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung. Zudem können über Email und Telefon offene Fragen geklärt werden. Wichtig ist auch das Tierschutzgesetz, denn hier sind ebenfalls Paragraphen vorhanden, welche der Aussteller vor der Anmeldung kennen sollte. Dann ist ein Ausschluss von der Ausstellung meist nicht möglich und kann von vorne herein vermieden werden.