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Versuchstierzahlen 2019

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Tierversuche
Photo: Tibor Janosi Mozes via Pixabay

Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es, Tierversuche zu wissenschaftlichen Zwecken durch Alternativen zu ersetzen. Die Bundesregierung leistet im Hinblick auf die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie Verfahren, die mehr Tierschutz garantieren, innerhalb der Europäischen Union einen bedeutenden Beitrag.

Maßnahmen des BMEL zum Schutz von Versuchstieren sind:

  • der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (etwa 1,5 Millionen Euro jährlich).
  • die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (etwa 400.000 Euro jährlich).
  • die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (100.000 Euro jährlich).
  • die jährliche Vergabe des Tierschutzforschungspreises (25.000 Euro).

Klar ist: Tierversuche müssen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Und dennoch zeigt gerade auch die Corona-Pandemie, dass auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke noch nicht gänzlich verzichtet werden kann. Das gilt insbesondere für die Forschung an Arzneimitteln wie Impfstoffen und Antibiotika oder die Grundlagenforschung.

Die Versuchstierzahlen 2019

Das geltende Tierschutzgesetz macht strikte Vorgaben für Tierversuche. Es definiert ganz klar die erlaubten Zwecke, zu denen Tierversuche durchgeführt werden dürfen. Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch durchgeführt werden darf, muss insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.

Die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den Bundesländern. Die Landesbehörden übermitteln die Versuchstierzahlen an das Bundeslandwirtschaftsministerium, das die Daten sammelt, aufbereitet und an die Europäische Kommission weiterleitet. Grundlage für diese Berichtspflicht ist die EU-Versuchstierrichtlinie.

Im Vergleich zum Vorjahr bewegen sich die Zahlen auf einem weitgehend gleichbleibenden Niveau. Insgesamt wurden 2019 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Der Schweregrad der Versuche lässt sich überwiegend als gering einstufen (etwa 65 Prozent). Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung lag bei etwa 24 beziehungsweise fünf Prozent.

Zu welchen Zwecken wurden Tierversuche durchgeführt?

Rund 47 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere dienten der Grundlagenforschung (z.B. Untersuchungen im Bereich des Immun- und des Nervensystems) und etwa 13 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren (z.B. Forschung im Bereich von Krebserkrankungen des Menschen).

Etwa 22 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen (z.B. Prüfung der Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln) verwendet.

Rund 18 Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren, benötigt.

Welche Tiere wurden für Tierversuche verwendet?

Bei etwa 75 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten.

Bei Mäusen (1.438.336) ist ein deutlicher Rückgang festzustellen (2018: 1.539.575).

Auch die Zahl der verwendeten Affen und Halbaffen (3.276) ist im Vergleich zum Vorjahr (3.288) rückläufig. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Die Anzahl der eingesetzten Hunde (3.519) ist ebenfalls zurückgegangen (2018: 3.979). Hunde und Katzen werden insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Tier- und Humanarzneimitteln eingesetzt. Die Anzahl der verwendeten Katzen (954) ist leicht gestiegen (2018: 765).

2019 wurden in Tierversuchen 347.543 Fische Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (ca. 192.040) gestiegen. Dieser Anstieg ließ sich insbesondere im Bereich von Versuchen zur Erhaltung der Art, und hier insbesondere im Rahmen der Untersuchung der Auswirkungen von Wasserkraftanlagen, feststellen.

Der Anteil der genetisch veränderten Tiere (“transgene Tiere“) lag bei etwa 44 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (2018: 45 Prozent). Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (89 Prozent) und Fische (10 Prozent). Transgene Tiere wurden vor allem im Bereich der Grundlagenforschung verwendet. Hier spielen genetische Faktoren eine immer größere Rolle. Durch den Einsatz genetisch veränderter Tiere werden die Erforschung von Krankheiten wie Diabetes, Krebs oder Alzheimer und Grundlagen für die Entwicklung von Therapien durch den Einsatz genetisch veränderter Tiere verbessert – und in manchen Fällen sogar erst ermöglicht.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Pressemitteilung